Individuelle Besuchsrechtsbegleitung

In unserem Handeln hat die Gewährleistung des Kindeswohls und dessen Sicherheit stets oberste Priorität. Dies beinhaltet den Schutz des Kindes vor Auseinandersetzungen zwischen den Eltern sowie vor physischen und psychischen Übergriffen. Um dies zu garantieren, sind wir während der gesamten Besuchszeit sowie während den Übergaben vor Ort präsent.

Unsere individuelle Besuchsrechtsbegleitung geht auf die Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Familien spezifisch ein. Folgende Eckpunkte sind Teil jeder Begleitung:

  • Klärung des Auftrags und der Zusammenarbeit mit den zuweisenden Stellen, den Elternteilen und den Kindern, je nach Bedürfnis gemeinsam oder getrennt.
  • Vorbesprechung der Besuchsgestaltung mit dem vom Kind getrennt lebenden Elternteil.
  • Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung alters- und situationsadäquater Aktivitäten.
  • Beratung und Unterstützung bei erzieherischen Fragen.
  • Beobachtung und, falls im Auftrag festgehalten, Abklärung der Besuchssituation.
  • Hilfestellung bei der Übergabe des Kindes von einem Elternteil zum anderen. Bei Bedarf Führen von Nachgesprächen.
  • Zwischenauswertungs- und Auswertungsgespräch mit beiden Elternteilen.

Unsere individuelle Besuchsbegleitung führt auf der Ebene der involvierten Eltern und Kinder zu Verbesserungen in Bezug auf die Besuche:

  • Sie erleben altersgerechte und verlässliche Kontakte zum getrennt lebenden Elternteil in einer vertrauensvollen Atmosphäre.
  • Sie sind geschützt vor Übergriffen und vor dem Einbezug in elterliche Konflikte.
  • Sie haben weniger Loyalitätskonflikte gegenüber ihren Eltern.

Unser Angebot «Individuelle Besuchsrechtsbegleitung» richtet sich:

  • an Eltern, die auf gerichtliche Anordnung hin ihre Kinder nur in Begleitung einer sozialpädagogischen Fachperson sehen dürfen.
  • an Eltern, die unsicher sind, wie sie die Besuchszeit gestalten können und die deshalb ihre Kinder in Begleitung einer sozialpädagogischen Fachperson bei sich haben wollen.
  • an Eltern, die aufgrund von Schwierigkeiten in der Erziehung oder belasteten Beziehungen Unterstützung bei den Besuchen ihrer Kinder benötigen.

SCOSS bietet ein effizientes und unbürokratisches Aufnahme- und Abklärungsverfahren:

Schritt 1: Anfrage

Telefonische Anfrage unter 079 125 51 32,
076 505 45 85 oder mail@scoss-beratungen.ch

Schritt 2: Auftragsklärung

In einem gemeinsamen Gespräch mit der Familie, der auftragsgebenden Stelle und der zuständigen Mitarbeitenden von SCOSS wird der Auftrag besprochen. Die Ziele werden gemeinsam vereinbart und schriftlich festgehalten.

 

Die Dauer und Intensität der Beratung und Begleitung richtet sich nach der gerichtlichen Besuchsvereinbarung oder werden in Absprache mit den Beteiligten gemeinsam festgelegt.

Wir überprüfen in regelmässigen, schriftlich dokumentierten Standortbesprechungen die erzielten Fortschritte.

  • Telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme via
    mail@scoss-beratungen.ch, Klärung der Indikation und des weiteren Vorgehens.
  • Erarbeiten Kostenvoranschlag durch SCOSS
  • Beantragung einer Kostengutsprache durch die zuweisende Stelle (die Kosten werden in der Regel von der Wohngemeinde getragen).
  • Erstgespräch, Auftragsklärung.

Unsere Auftraggeber sind in der Regel Fachstellen. Nicht-behördliche Stellen wie Schulen, Ärzte und Therapeuten können sich ebenfalls direkt bei uns melden.

Eine gute Zusammenarbeit mit den involvierten Helfersystemen ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Begleitung. Wir legen grossen Wert auf Klarheit und Transparenz der am Hilfsprozess beteiligten Personen und deren Rollen.

Die Berichterstattung erfolgt gegenüber allen Beteiligten transparent.

Im Standortgespräch mit allen Beteiligten werden der Prozessverlauf und die Ziele überprüft. Bei Bedarf werden diese neu festgelegt oder angepasst und die weitere Begleitungszeit bestimmt. Der Prozessverlauf und die neuen Ziele werden in einem Bericht festgehalten. Dieser dient den Beteiligten als Arbeitsinstrument für die weitere Hilfestellung und Zusammenarbeit.

Die Anmeldung und Kostengutsprache erfolgt über den Sozialdienst der Gemeinde oder über die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Die Erhebung von Elternbeiträgen liegt im Ermessen der Gemeinde.

Die Kosten und unsere Tarife sind im Tarifreglement geregelt.